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Vergiftungsschutz durch Vorsichtsmaßnahmen

Eine hohe Unfallgefahr ist mit dem Umfüllen von Wasch- oder Reinigungsmitteln in Lebensmittelverpackungen oder -gefäße geboten.

Reinigungsmittel

Immer wieder hört man in den Nachrichten von Unfällen mit Vergiftungen, die für den oder die Betroffenen lebensbedrohlich sind. Mit Schrecken erinnere ich mich an einen Fall in der Nachbarschaft vor einigen Jahren, bei dem ein älterer Mann mit einer lebensbedrohlichen Vergiftung längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden musste, weil er aus einer Sprudelflasche getrunken hatte. In der Flasche befand sich Sanitärreiniger, den seine Frau ohne besondere Kennzeichnung umgefüllt hatte.

In vielen Fällen ist der unsachgemäße Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln die Ursache. Die Gesundheitsrisiken für sich und andere können durch wichtige Hinweise minimiert werden. Ganz wichtig ist es, Reinigungsmittel und andere Haushaltschemikalien immer im Originalbehälter zu belassen und keinesfalls in andere Behälter umzufüllen. In der Hektik wird oft vergessen, den Behälter zu beschriften.

Eine Studie des Giftinformationszentrums Nord in Göttingen zeigt jedoch, dass sich manche Verbraucher nur bedingt an den Hinweis „Nicht umfüllen“ halten. Häufig werden Reinigungsmittel oder Produkte, die nicht für den Verzehr geeignet sind, aus den Originalbehältern in Behälter für Lebensmittel umgefüllt. So gelangen beispielsweise chemische Laugen in Tassen, Getränkeflaschen oder Konservengläser. Deshalb ist unermüdliche Aufklärungsarbeit notwendig.

Hochgerechnet ereignen sich in Deutschland jährlich rund 1.250 Unfälle durch Verwechslungen, wenn Ahnungslose umgefüllte Reinigungsmittel z. B. aus Limonadenflaschen trinken. Etwa die Hälfte der Unfallopfer muss aufgrund der schweren Symptome stationär im Krankenhaus oder in Spezialkliniken behandelt werden.

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Schutzvorkehrungen im Haushalt

Um Unfälle zu vermeiden, sollten im Haushalt grundsätzlich einige Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Haushaltsreiniger immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Es reicht nicht aus, die giftigen Stoffe nur hoch zu stellen, da Kinder schon in jungen Jahren klettern können. Am sichersten ist es, Reinigungsmittel und Haushaltschemikalien in einem abschließbaren Schrank aufzubewahren.

Reinigungsmittel sollten sofort nach Gebrauch wieder verschlossen werden. Kinder und Kleinkinder dürfen auch nicht für einen kurzen Moment z. B. auf dem Fußboden Zugang dazu haben. Kinder sind besonders gefährdet, sich zu vergiften, da sie viele Dinge in den Mund nehmen. Gleichzeitig können sie sich bei Beschwerden meist noch nicht differenziert artikulieren.

Hinweise auf der Verpackung beachten

Auf den Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln finden Verbraucherinnen und Verbraucher auffällige Abbildungen und wichtige Hinweise für den sicheren Umgang mit dem jeweiligen Produkt. Hilfreich ist es auch, eine Vergiftungsschutzkarte mit den Telefonnummern aller Giftinformationszentren in Deutschland griffbereit zu haben.

Bei Vergiftungsverdacht ist nach Sicherung und Erste-Hilfe-Maßnahmen so schnell wie möglich der Notruf zu wählen. Nach den Angaben zu Name und Ort ist die Art und mögliche Konzentration des aufgenommenen Giftes anzugeben. Außerdem möglichst Zeitpunkt und Dauer der Giftaufnahme. Hilfreich sind auch Angaben über Symptome und ergriffene Maßnahmen.

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