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Vergiftungsschutz durch Vorsichtsmaßnahmen

Eine hohe Unfallgefahr ist mit dem Umfüllen von Wasch- oder Reinigungsmitteln in Lebensmittelverpackungen oder -gefäße geboten.

Reinigungsmittel

Immer wieder ist in den Nachrichten von Unfällen mit Vergiftungen zu lesen, die lebensbedrohlich für den oder die Betroffenen sind. Mit Schrecken erinnere ich mich an einen Fall aus der Nachbarschaft vor einigen Jahren, als ein älterer Mann mit einer lebensbedrohlichen Vergiftung lange im Krankhaus behandelt wurde, da er aus einer Sprudelflasche getrunken hatte. Darin befand sich Sanitärreiniger, den seine Frau umgefüllt und nicht besonders beschriftet hatte.

In vielen Fällen liegt ein unsachgerechter Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln zu Grunde. Die gesundheitlichen Risiken für sich und andere Personen können mit wichtigen Hinweisen minimiert werden. Ganz wichtig ist es, Reinigungsmittel und andere Haushaltschemikalien immer im Originalbehälter zu belassen und keinesfalls in andere Behältnisse umzufüllen. In der Hektik vergisst man oft den Behälter zu beschriften.

Eine Studie des Giftinformationszentrums Nord in Göttingen verdeutlicht allerdings, dass einige Verbraucher den Hinweis „Nicht umfüllen“ nur eingeschränkt beherzigen. Oft werden Reinigungsmittel oder nicht zum Verzehr geeignete Produkte aus den Originalbehältern in Behältnisse umgefüllt, die für Lebensmittel bestimmt sind. Beispielsweise finden sich chemische Laugen in Tassen, Getränkeflaschen oder Konservengläser. Deshalb ist unermüdliche Aufklärung notwendig.

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Hochgerechnet ereignen sich in Deutschland jährlich zirka 1.250 Unfälle als Folge von Verwechslungen, wenn Ahnungslose umgefüllte Reinigungsmittel z.B. aus Limonadenflaschen trinken. Etwa die Hälfte der Unfallopfer müssen aufgrund der schweren Symptome stationär im Krankenhaus oder in Spezialkliniken behandelt werden.

Schutzvorkehrungen im Haushalt

Zur Vermeidung von Unfällen sollten grundsätzlich einige Schutzvorkehrungen im Haushalt getroffen werden. Bewahren Sie Haushaltsreiniger immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Es reicht nicht die giftigen Substanzen hoch zu stellen, da Kinder schon ab einem geringen Alter klettern. Am sichersten sind die Reinigungsmittel und Haushaltschemikalien in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt.

Unmittelbar nach der Verwendung sollte das Reinigungsmittel wieder verschlossen werden. Auch nicht für einen kurzen Moment dürfen Kinder bzw. Kleinkinder beispielsweise auf dem Boden eine Zugriffsmöglichkeit haben. Kinder sind besonders von Vergiftungen gefährdet, da sie vieles in den Mund nehmen. Zugleich können sie sich meist noch nicht differenziert artikulieren, falls sie Beschwerden bekommen.

Hinweise auf der Verpackung beachten

Auf den Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln finden Verbraucher auffällige Abbildungen und wichtige Hinweise für den sicheren Umgang mit dem jeweiligen Produkt. Hilfreich ist auch eine Vergiftungsschutz-Karte mit den Telefon-Nummern aller Giftinformationszentren in Deutschland parat zu haben.

Bei Verdacht auf Vergiftung sollte nach dem Absichern und den Maßnahmen der Ersten Hilfe schnellstmöglich der Notruf erfolgen. Geben Sie nach den Angaben zu Name und Ort die mögliche Art und Konzentration des aufgenommenen Giftes an. Daneben möglichst Zeitpunkt und Dauer der Giftaufnahme. Hilfreich sind auch Angaben zu Symptomen und den ergriffenen Maßnahmen.

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